Durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sind Krankenhäuser in der Pflicht, in pflegesensitiven Bereichen eingesetztes Pflegepersonal und die entsprechende Belegung zu dokumentieren und an das InEK zu melden.
Die PpUGV Berechnung, erfordert eine neue Dimension der Krankenhaussteuerung. Wir geben Ihnen bewährte Tools zum Monitoring der Untergrenzen an die Hand und unterstützen Sie bei der Erarbeitung sinnvoller Strategien und Steuerungsansätze zur Vermeidung von Strafzahlungen.