Personaluntergrenzen in der Pflege
Durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sind Krankenhäuser nunmehr in der Pflicht, in pflegesensitiven Bereichen eingesetztes Personal und die entsprechende Belegung zu dokumentieren und an das InEK zu melden.
Dies erfordert eine neue Dimension der Krankenhaussteuerung. Wir geben Ihnen bewährte Tools zum Monitoring der Untergrenzen an die Hand und unterstützen Sie bei der Erarbeitung sinnvoller Strategien und Steuerungsansätze zur Vermeidung von Erlösabschlägen.

Unser Angebot auf einen Blick:
- Inhaltliche Unterstützung bei der Implementierung
- Regelmäßiges Monitoring und Reporting zu den Untergrenzen
- Automatisches befüllen der InEK-Nachweise
- Unterstützung bei den InEK-Nachweisen zur Weiterentwicklung der PpUG
- Aufzeigen von Steuerungsoptionen
- Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Erlösabschlägen